Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
viele Menschen, die derzeit aus der Ukraine flüchten, benötigen dringend Unterstützung. Auch unsere beiden Schulen wollen helfen.
Wir sammeln deshalb von Montag, 14.3.22, bis Donnerstag, 17.3.22, Sachspenden, die über das Pfarrhaus Teterow direkt zu den Flüchtlingen gebracht werden.
Dazu gehören:
- Verbandsmaterialien, Einweghandschuhe, Thermo-Rettungsdecken
- Thermoskannen (OHNE Glas), haltbare Nahrungsmittel, z.B. Kaffee, Tee, Schokolade, Müsliriegel, Instantsuppen, Brühe, Knäckebrot, Dauerbrot u.ä.
- Isomatten, Schlafsäcke, (Fleece-)Decken
- Laternen, Taschenlampen mit passenden Batterien
- Folientüten, Paketklebeband, Edding zum Beschriften
- Babynahrung, die kalt gegessen werden kann, Windeln, Babyflaschen
- Hygieneartikel für Frauen
- Thermounterwäsche, Handschuhe, Fleecejacken, Strümpfe
Nicht gebraucht werden Jacken, Mäntel, Hosen, Jeans, Mützen und Schals.
Wir danken für Ihre Unterstützung!
Rita Schaffrinna und Jörg Leischow
Grundschule und Regionale Schule Dargun
Liebe Eltern,
es kann in der nächsten Zeit zu einzelnen Fällen von Corona-Infektion in der Grundschule kommen. Dies hängt mit der neuen ansteckenderen Omikron-Variante zusammen – Sie haben es den Medien entnommen.
In den Klassen wird dann entsprechend verfahren.
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern, liebe Intereressierte,
seien Sie herzlich willkommen in der Grundschule Dargun!
Wir sind eine staatliche zweizügige Grundschule im landschaftlich schön gelegenen und familienfreundlichen Dargun. Umgeben von Wäldern und Seen bieten wir unseren Schülerinnen und Schülern neben dem schönen Schulhof und den freundlich eingerichteten Klassenzimmern, ein engagiertes Pädagogen-Team sowie eine solide und profunde Wissensgrundlage.
Wir freuen uns, dass wir nun auch seit Februar 2022 wieder eine Schulsozialarbeiterin in unserem Team haben.
Seit Beginn des Schuljahres 2021/22 ist unsere Schule im Bereich des ganztätigen Lernens tätig. Musikalische, sportliche, künsterisch orientierte Angebote, die Mitarbeit im Schulgarten bereichern nun das Schulleben in Form von Arbeitsgemeinschaften.
Angegliedert befindet sich auf dem Grundstück unser Schulhort mit buchbaren Modulen. Er wird durch den Träger "Leben und Lernen e.V." betrieben.
Zusammen auf unserem Schulcampus arbeiten wir seit vielen Jahren mit der Regionalen Schule Dargun zusammen. Das erleichtert den Übergang zur weiterführenden Schule enorm.
Erfahren Sie mehr über uns, indem Sie die für Sie interessanten Bereiche anklicken!
Ihre Rita Schaffrinna
Schulleiterin
Liebe Eltern,
das 1. Schulhalbjahr ist nun um und die Zeugnisse wurden ausgeteilt. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien erholsame Winterferien!
Sollten Sie ins Ausland fahren, so berücksichtigen Sie bitte die aktuellen Quarantänebestimmungen, die für die jeweiligen Urlaubsländer erlassen wurden.
Im Anhang unten finden Sie die notwendigen Formulare:
Reiserückkehr und Pendelbogen Testung zum 1. Schultag nach den Ferien.
Bitte denken Sie daran, dass Ihre Kinder am Montag, 21.2.2022 diese beiden Bescheinigungen unterschrieben mit zur Schule bringen müssen.
Bitte haben Sie auch weiterhin Verständnis, dass Eltern nur nach terminlicher Anmeldung und unter Einhaltung der 3G-Regeln ins Schulgebäude kommen können.
Das Aufsetzen der Masken im Schulgebäude ist in diesem Zusammenhang ebenfalls als wichtig zu erwähnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
bald ist das Jahr 2021 schon wieder um. Wir feiern Weihnachten und die Stimmung in den Familien ist nicht so ungetrübt wie in den Jahren zuvor. Wir blicken zurück auf ein Jahr, welches durch die Pandemie und die damit einhergehenden Regeln geprägt war und ist. Und viele schauen mit gemischten Gefühlen in die Zukunft, denn wir wissen nicht, wie sich in Bezug auf die Pandemie unser Leben gestalten wird.
Besinnen wir uns auf das, was uns in dieser Zeit trägt und was uns in dieser Zeit hält:
Das ist die Familie, das sind gute Freunde, das ist der Zusammenhalt - im Kleinen wie im Großen
und seien wir dankbar für vorhandene Gesundheit - das ist das größte Geschenk.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien von Herzen friedliche Weihnachten und einen guten Rutsch in das neue Jahr!
Am ersten Schultag (3.1.2022) läuft alles so, wie wir es bereits von den anderen Ferien kennen:
Die Kinder benötigen eine Reisebstätigung und eine Unterschrift auf dem Pendelzettel zur Testung in der Häuslichkeit (siehe unten).
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Rita Schaffrinna
Liebe Eltern der Schule,
ich möchte Sie noch einmal dringend bitten, die jeweiligen Testungen in der Häuslichkeit durchzuführen UND den entsprechenden gültigen Corona-Zettel als Rückmeldung zu nutzen ( --> neu Pendelbogen)
Da die Inzidenzien steigen sind wir gehalten, sehr genau darauf zu achten, dass Sie uns eine Rückmeldung über ein negatives Corona-Testergebnis Ihres Kindes geben.
Bitte nutzen Sie dafür die Corona-Zettel (siehe unten). Diese sind genormt und erleichtern uns einen schnellen Blick am Morgen an der Schultür auf die wesentlichen Daten. So vermeiden wir Missverständnisse und der Einlass am Morgen in der Schule verläuft reibungslos. Wenn ein Kind keine Rückmeldung bei sich trägt, so darf es am Unterricht der Klasse nicht teilnehmen - das ist so verfügt und keine böse Absicht unsererseits.
Bitte haben Sie auch Verständnis, dass Eltern nur nach terminlicher Anmeldung und unter Einhaltung der 3G-Regeln ins Schulgebäude kommen können.
Das Aufsetzen der Masken im Schulgebäude ist in diesem Zusammenhang ebenfalls als wichtig zu erwähnen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind mit einer eigenen Maske bestückt zur Schule kommt. Unsere Vorräte sind nur für Notfälle (gerissenes Gummi etc.) gedacht.
Wichtig ist auch, dass Sie uns zeitnah darüber informieren, falls Ihr Kind eine positive Testung aufweist bzw. ob ein PCR-Test beim Arzt durchgeführt wurde - und natürlich das Ergebnis.
Falls ein Corona-Fall in einer Klasse bekannt wird, so informieren wir die Klasseneltern über verfügte Maßnahmen des Gesundheitsamtes o.ä. . Dies ist einer ruhigen und besonnenen Vorgehensweise zuträglich und ermöglicht am Ende den Präsenzunterricht für möglichst viele Kinder. Generelle Schulschließungen sind möglichst zu vermeiden. Die betroffenen Eltern werden zeitnah informiert. Wir halten uns an die Anweisungen, die das Gesundheitsamt bzw. involvierte Ämter erlassen.
Es ist zu erwarten, dass es in der nächsten Zukunft den einen oder anderen positiven Corona-Fall geben wird. Es ist Erkältungszeit. Das ist nicht schön - es sollte uns aber nicht kopflos werden lassen. Wir bleiben besonnen.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!
Ihre Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
die Herbstferien nahen und alle freuen sich auf ein wenig Erholung zwischendurch.
Nach den Herbstferien werden wieder verschiedene Erklärungen notwendig und pandemiebedingte Vorschriften greifen:
1. 14 Tage nach den Herbstferien wird wieder Maske getragen.
2. Für den 1. Schultag nach den Herbstferien wird wieder eine Gesundheitsbestätigung benötigt (Kein Aufenthalt
in einem Risikogebiet - Sie kennen das - Datei anbei).
3. Bestätigung über die aktuelle Testung wird ebenfalls am Montag, 11.10.21 benötigt (Datei ebenfalls anbei).
So ist es durch das Bildungsministerium vorgegeben und durch die aktuelle Corona-Verodnung geregelt.
Ich wünsche dennoch schöne Herbstferien und gute Erholung in dieser einen Ferienwoche!
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
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Liebe Eltern,
es kommen nun bald die großen Sommerferien und ein wenig Normalität kehrt zurück. Endlich können wir wieder baden gehen, verreisen oder einen Eisbecher im Café genießen.
Wir wünschen sehr schöne Ferien für Sie und Ihre Familie, gutes Wetter zum Genießen und Zeit zur Erholung!
Wenn die Kinder nun am 1. Schultag zur Schule kommen, benötigen sie zwei durch Sie unterschriebene Erklärungen:
Beide Formulare finden Sie anbei. Die Kinder haben aktuell mindestens 3 Tests erhalten: 2 Tests für die letzte Schulwoche und 1 Test für den ersten Schultag nach den Ferien. Falls Sie keinen Test erhalten haben, weil z.B. Ihr Kind krank war, so melden Sie sich bitte bei der Klassenlehrerin oder beim Klassenlehrer.
Mit sehr freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
endlich geht es für alle Kinder der 1. - 4. Klassen los. Wir sehen uns am Mittwoch! Es gilt der Ihnen bekannte Stundenplan.
Testungen werden nach wie vor zu Hause vorgenommen - an diesem Mittwoch ist die 1. Testung und am Freitag ist die 2. Testung. Das hängt mit der kurzen Woche zusammen. Ab Montag, 31.5. geht alles wieder in den üblichen Rhythmus: Testungen immer am Montag und am Mittwoch. Das Bestätigungs-Formular habe ich unten angehängt.
Die Maskenpflicht bleibt.
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
aktuell erreicht mich der Anruf des Schulrates. Es gibt Neuigkeiten in Bezug auf die Beschulung ab dem 17.5.21.
Wir sind gehalten, die Notbetreuung durchzuführen UND Wechselunterricht (Präsenz + Distanz) anzubieten. Die 7-Tage-Reglung entfällt nun.
Das Robert-Koch-Institut vermeldet laut Aussage des Schulamtes eine Inzidenz von 110 für den Landkreis MSE. Damit ist der Sachverhalt Wechselmodell laut neuer Verordnung gegeben. Wir werden es wochenweise durchführen - die beiden nächsten Wochen sind nur sehr kurz. Und wer weiß? Hoffentlich sinken die Werte unter 100, dann wäre Präsenzunterricht vorgesehen.
Am Montag, 17.5. - Bestandsaufnahme
Alle Kinder in der Notbetreuung erscheinen. Diese Kinder bilden Gruppe A des Wechselunterrichtes. Ich habe sicherheitshalber unten noch die aktuellen Notbetreuungsformulare angehängt.
Alle übrigen Kinder, die zu Hause bleiben, bilden erst einmal für unsere Planung Gruppe B.
Immer noch am Montag, 17.5.:
Wenn wir wissen, wer genau in der kommenden Zeit notbetreut wird , so werden wir die B-Kinder "aufteilen" in B1- und in B2- Kinder, weil ein Wechselunterricht zu erkennen sein muss. So die Vorschrift.
Wir können Ihnen, liebe Eltern von nicht-notbetreuten Kindern, also erst am Montag, 17.5. mitteilen, wer von diesen B-Kindern von Di bis Do nach den Herrentags-Kurzferien zur Schule kommen darf.
Dienstag, 18.5. bis Do, 20.5. für 3 Tage
Die notbetreuten Kinder kommen + Kinder der Gruppe B1 ==> für diese restliche Woche in den "Wechselunterricht".
Für diese B1-Kinder besteht dann Präsenzpflicht (Ausnahme sind von der Präsenz befreite Kinder).
Darauffolgende Woche nach Pfingsten, Mittwoch, 26.5. - Freitag, 28.5. für 3 Tage
Die notbetreuten Kinder kommen + die B2-Kinder mit Präsenzpflicht (Ausnahme die Kinder, die befreit sind).
Bis dahin verfahren wir so; vielleicht ändert sich die Inzidenz oder es gibt wieder andere Bestimmungen.
Notbetreuung hin oder Wechsel her, wichtig ist, dass alle Kinder, die in die Schule kommen immer montags und mittwochs eine Bescheinigung über eine negative Testung mit sich führen. Das Formular finden Sie ebenfalls im Anhang. Auch bleibt es bei der Wochenplanung für die Aufgaben, denn alle Kinder sollen möglichst gleiche Voraussetzungen haben.
Es tut mir leid, ich konnte aber nicht eher eine Aussage treffen, da ich aktuell erst mehr erfahren habe.
Ich bitte noch einmal um Nachsicht. Uns ist die Schwierigkeit für die Familien bewusst.
Mit sehr freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
es gibt nun ein neues Formular, welches Sie bitte nutzen, wenn Sie die negative Testung in der Häuslichkeit bescheinigen.
Es gab Nachfragen, zu welchen Bedingungen die Präsenz in der Schule wieder möglich ist:
Wenn die MV-Landesinzidenz 7 Tage lang unter 100 ist UND die Landkreis-Inzidenz jeweils am Mittwoch unter 150 beträgt, dann erst wird es Präsenzunterricht geben (incl. Testung). Liegt der Landkreis-Inzidenz-Wert über 150, dann bleibt es bei der Notbetreuung. So ist in der gestrigen Schulleiter-Dienstbesprechung kommuniziert worden. Es gilt so lange, wie eine neue Bestimmung erlassen wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Werte Eltern,
gestern Nachmittag wurde das formale Prozedere erweitert: Nun wird noch eine Erklärung zur Übergabe der Tests in die Häuslichkeit benötigt, sofern die Schulkonferenz dies so beschlossen hat. Dies ist bei uns der Fall.
Getestet wird immer am Montag und am Mittwoch. Wenn der Test negativ war, dann unterschreiben Sie dies in der Selbsterklärung immer wieder neu (am Montag und am Mittwoch).
Nun eine Information für die Fahrschüler/innen: Jede Person, welche als Fahrgast die Verkehrsmittel des Nah- und Fernverkehrs betritt, muss eine FFP2-Maske tragen (neues Bundesgesetz). Die Fahrer sind gehalten streng darauf zu achten.
Wir haben daher gestern an alle Fahrschüler/innen eine solche Maske aus unserem Fundus ausgeteilt, damit sie im Bus Zutritt haben. Unser Kontingent ist nun aber erschöpft.
In der Schule selbst dürfen (noch) die üblichen Masken getragen werden: selbstgenähte, OP-Masken oder andere gekaufte Varianten.
Wir suchen noch nach einer Lösung zur "Aufgaben-Übergabe bzw. Abholung", denn Sie dürfen ja ohne negatives Testergebnis die Schule nicht mehr betreten. Ich teile Ihnen die gefundene Lösung zeitnah mit.
Liebe Eltern,
uns ist bewusst, dass die Reglungen und Bewertungen der Inzidenzen, welche wir Ihnen mitteilen, wechseln. Das hängt dann mit neuen Beschlüssen in Deutschland, im Bundesland MV oder im Landkreis zusammen. Das kann manchmal verwirren - fragen Sie einfach bei Unklarheit nach.
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
die Testpflicht ab dem 28.4.2021 ist nun verbindlich eingeführt worden.
Sie betrifft die Teilnahme an jeder schulischen Veranstaltung – auch die Notbetreuung ist betroffen.
Sie gilt für Ihre Kinder und auch für Sie, falls Sie das Schulgebäude betreten wollen.
Der Bezug hierfür ist die aktuelle Veränderung des Bundes-Infektionsschutz-Gesetz.
Wir haben bezüglich der Selbsttestung einen Schulkonferenzbeschluss gefasst, welcher die Testung in die Häuslichkeit verlegt hat. Dabei bleibt es.
Hierfür muss eine Selbsterklärung ausgefüllt werden (siehe neu oben).
Es soll an 2 nicht aufeinanderfolgenden Wochentagen getestet werden: Montag und Mittwoch.
Danach geben Sie Ihrem Kind die Selbsterklärung über die negative Testung mit zur Schule.
Die Test für Ihre Kinder erhalten Sie über die Schule.
Eine Bescheinigung über ein negatives Ergebnis von einem Arzt oder von einem Testzentrum oder von einer sonstigen befugten Stelle hat ebenso Gültigkeit.
Am nächsten Mittwoch, 28.4. muss also für jedes Kind, welches die Notbetreuung besucht, eine solche Bescheinigung vorliegen.
Präsenzunterricht für alle, aber nur wenn --> 7 Tage lang 7-Tages-Inzidenz unter 100
Erst wenn 7 Tage lang die 7-Tages-Inzidenz für unseren Landkreis MSE unter 100 liegt, erst dann soll wieder Präsenzunterricht stattfinden. Auch hier gilt dann die Testpflicht. Ungetestet darf Ihr Kind laut der neuen Bestimmung nicht in die Schule kommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
der Lockdown hat aktuell eine Verschärfung erhalten - die Schulen sind grundsätzlich geschlossen. Eine Notbereuung findet aber statt. Sie finden die Unabkömmlichkeitsbestätigung zu Ihrer Erleichterung anbei.
Was die Länge der verfügten Maßnahme betrifft, so kann ich nur aus dem aktuellen Schreiben des Ministeriums zitieren: " ...Sobald die landesweite 7-Tage-Inzidenz mindestens 7 Tage unterhalb von einem Wert von 100 liegt, sollen die Schulen als erster gesellschaftlicher Bereich geöffnet werden."
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
es ist leider so gekommen, wie befürchtet:
Ab Montag, 19.4. gilt zunächst für eine Woche, dass der reguläre Unterricht nicht stattfinden kann und es lediglich eine Notbetreuung geben wird. Die freiwilligen Selbsttests für zu Hause werden entsprechend morgen, Freitag (16.4.) ausgeteilt.
Die Aufgaben werden wieder über die vertraueten Kanäle an Sie geleitet.
Hoffen wir auf eine ur kurze Maßnahme.
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
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Liebe Eltern,
ich teile Ihnen hier den Beschluss der Schulkonferenz vom 13.4.2021 bezüglich der Verfahrensweise zu den freiwilligen Selbsttests für die Kinder mit:
Die freiwilligen Selbsttestungen sollen nach Beschluss der Schulkonferenz zu Hause und durch die Eltern begleitet stattfinden.
Am heutigen Tag haben wir die Kinder noch in der Schule getestet.
Um diese Selbsttestung zu Hause durchzuführen, sollen 2 Erklärungen (siehe unten) ausgedruckt und unterschrieben werden und bitte bis Freitag, 16.4.2021 in der Schule vorliegen. Nach Erhalt dieser beiden Schreiben geben wir dann die Testpäckchen über die Kinder mit nach Hause.
Noch eine Information:
Falls die Inzidenz-Werte am heutigen Mittwoch-Abend über 150 liegen, wird es in der nächsten Woche keinen Präsenzunterricht geben. Es findet dann nur die Notbetreuung statt. Hier sind wieder die Eltern berechtigt, von denen ein Elternteil in einem systemrelvanten Beruf arbeitet. Die Bescheinigungen liegen ja noch bei der Klassenleitung vor. Falls sich etwas geändert hat, so bitte ich Sie, dies der Lehrerin / dem Lehrer zur Kenntnis zu geben.
Für diesen Fall teilen Sie aber am Freitag (kurze Nachricht über das Kind) auf jeden Fall mit, ob Ihr Kind die Notbetreuung in Anspruch nimmt.
Wie gesagt, dies gilt, wenn die Inzidenz über 150 liegen sollte für die Mecklenburgische Seenplatte.
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
ich informiere Sie über den aktualisierten Hygieneplan, der für uns Schule verbindlich ist. Ich zitiere wieder aus einem Schreiben, welches uns über das Bildungsministerium zur Kenntnis gegeben wurde.
"...Bei Auftreten einer mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen betroffene Personen die Schule nicht betreten.
Eine unverzügliche Information darüber hat an die Schulleitung zu erfolgen. Die Schulleitung hat diese Betretungsverbote durchzusetzen.
Häufige Symptome bei einer COVID-19- Infektion:
o Fieber
o Geruchs- oder Geschmacksstörungen
o Halsschmerzen
o Husten o Schnupfen
o Kopf- und Gliederschmerzen
o Durchfall
Beim Auftreten dieser Symptome ist eine Abklärung durch den Kinder- oder Hausarzt durch einen PCR-Test notwendig.
Das Vorgehen bei Schülerinnen und Schülern mit akuter respiratorischer Symptomatik (ARE-Symptomatik) ist der beigefügten Handlungsempfehlung zu entnehmen. ..."
Noch eine Information zu den Selbsttests: Diese Testungen sind derzeit freiwillig.
Wir werden über die Orte der Durchführung beraten (Schulkonferenz berät, ob diese freiwilligen Selbsttestungen nciht auch zu Hause durchgeführt werden können). Ich informiere wieder direkt, wenn es Neuerungen gibt.
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
die aktuelle 2. Schul-Corona-Verordnung sieht nunmehr 2 Stufen vor:
Stufe 1 bei einer 7-Tage-Inzidenz bis unter 150 sowie Stufe 2 bei einer 7-Tage-Inzidenz ab 150.
Für die Schulorganisation der Stufe 1 oder der Stufe 2 ist jeweils die 7-Tage-Inzidenz des Mittwochs für die darauffolgende Woche ausschlaggebend. Diese Stichtagsregelung soll der Planungssicherheit und einem zeitlichen Vorlauf für einen u. U. notwendig werdenden Stufenwechsel bieten.
Stufe 1 bis 150er Inzidenz:
In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und in den Abschlussjahrgängen findet ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen statt
Stufe 2 - Inzidenz ab 150:
Der Besuch von Schulen ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt.
Als Ausnahme von dem Besuchsverbot können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 die Notfallbetreuung der Schule besuchen. (+ Unabkömmlichkeitserklärung durch den Arbeitgeber – Sie kennen das.)
(Zusammenfassung, Schreiben des Bildungsministeriums vom 7.4.2021)
Was bedeutet das konkret an einem Beispiel?
Falls also am Mittwoch, 14.4. die Inzidenz unter 150 ist, bleibt für diese eine Woche ab Montag, 19.4. alles so, wie es gerade ist.
Wenn die Inzidenz höher als 150 ausfällt, so ist für die Woche ab Montag, 19.4. Notbetreuung angesagt. Eltern hätten am Donnerstag, 15.4. und Freitag, 16.4. also Möglichkeit, die Unabkömmlichkeitserklärungen vom Arbeitgeber zu erhalten – wenn das Kind notbetreut werden soll.
In der Logik dieser Reglung würde dann Mittwoch, 21.4. wieder in den Focus geraten, was die 7-Tage-Inzidenz angeht.
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
bitte denken Sie daran, dass am 1. Schultag nach den Osterferien ( Donnerstag, 8.4.2021) wieder eine Gesundheitsbestätigung vorliegen muss, wenn Ihr Kind zur Schule kommt.
Die Selbsttestungen sind angelaufen. Falls Sie nichts hören, dann ist der Test negativ verlaufen.
Falls wir uns bei Ihnen melden, dann gibt es Nachtestungsbedarf. Sie würden bei einem positiven Befund sofort benachrichtigt. Dann müssen Sie Ihr Kind umgehend abholen.
Hören Sie nichts, dann ist alles gut!
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für ein schönes Osterfest!
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
die in der Presse angekündigten Selbsttests sollen ab dem 22.3.2021 in den Schulen Anwendung finden können.
Hierzu wird Ihre ausdrückliche Einverständniserklärung als Voraussetzung benötigt - siehe Dokument anbei.
Ein Eltern-Informationsbrief des Bildungsministeriums hierzu ist ebenfalls unten im Anhang zu finden.
Die Teilnahme an den Tests ist selbstverständlich freiwillig!
Niemand wird gezwungen an den diesen Testungen teilzunehmen - ich antworte hier auf Fragen von besorgten Eltern. Auch können die Kinder, die nicht gestestet sind, weiterhin zur Schule kommen.
Es handelt sich um ein Test-Angebot.
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
nachdem die Inzidenz-Werte in der letzten Zeit stabil waren, kann nun die "Regelbeschulung unter Pandemiebedingungen" stattfinden. Das heißt, dass ab Freitag, 12.3.21 nun wieder Schulpflicht herrscht.
Wir hoffen, dass sich dieser Zustand hält! Dies ist aber abhängig von weiterbestehenden Inzidenz-Werten von unter 50.
Wir dürfen nun auch wieder das Fach Sport unterrichten - im Freien.
Bitte geben Sie Ihren Kindern taugliches Sportzeug mit zur Schule. Die Kolleg/innen berücksichtigen natürlich die Wetterlagen! Gutes Draußen-Schuhwerk ist besonders wichtig, denn es werden viele Laufspiele dabei sein. Auch sollte die Sporthose lang sein und auch eine Jacke oder ein Pullover das Kind vor Kälte schützen (und gleichzeitig nicht allzu warm sein, denn wir bewegen uns ja). Es kann auch sein, dass wir die Sportstunden von früh auf später im Unterricht verlegen, dann ist es etwas wärmer. Der Tag jedoch, an dem Sport auf dem Stundenplan steht, bleibt gleich.
Derzeit ist unser Email-Konto nicht zu erreichen - ich bitte dies zu entschuldigen. Der Träger arbeitet schon daran, diesen Zustand abzuändern. Voraussichtlich ist aber die "Leitung" noch bis Donnerstag defekt. Die Telefonanlage funktioniert aber (039959-20353).
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
die Notbetreuungsreglung ist nun aufgehoben. Es ist nun wieder Ihre Entscheidung, ob Sie Ihr Kind zur Schule schicken. Es herrscht freiwillige Präsenzzeit.
Denken Sie bitte daran, dass Ihr Kind unbedingt die Gesundheitsbestätigung dabei haben muss, wenn es in die Schule kommt verbunden mit der Erklärung, dass Sie sich nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben (siehe unten).
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
unser Bildungsministerium hat folgende Reglung für den Start nach den Winterferien beschlossen.
"...Beschulung von Schülerinnen und Schülern an Grundschulen
Inzidenz unter 50:
In der Grundschule findet täglicher Präsenzunterricht im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Frühestens ab dem 24. Februar 2021 gilt Präsenzpflicht. Damit sind nach den Ferien zwei Übergangstage möglich, an denen die bisherigen Regelungen weiterhin gelten.
Inzidenz 50 bis unter 150:
In der Grundschule wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Für alle Grundschulklassen gilt freiwillige Präsenz. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der einschlägigen Regelungen des Hygieneplans für SARS-CoV-2 in der jeweils aktuellen Fassung gemäß § 48 Absatz 2 SchulG M-V vom Schulbesuch befreit sind, werden in Distanz unterrichtet. Bei einem dynamisch steigenden Infektionsgeschehen, spätestens jedoch ab einer 7-Tages-Inzidenz ab 100 in den jeweiligen Landkreisen oder kreisfreien Städten, gilt der Appell an die Eltern der Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 6, die Kinder zu Hause zu betreuen. Schülerinnen und Schüler, die zu Hause betreut werden, erhalten Aufgaben für das häusliche Lernen.
Ab einer Inzidenz von 150
ist eine Notfallbetreuung für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 abgesichert. Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Notfallbetreuung wird durch die 2. Schul-Corona-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 2 Absatz 4, 5 und 10 der CoronaKindertagesförderungsverordnung geregelt. ..." (Das bedeutet, dass Kinder nur in Ausnahmefällen betreut werden. Ein Elternteil hat einen systemrelevanten Beruf. Das kennen Sie ja. Die Formulare dafür sind weiter unten auf dieser Website abrufbar.)
Es ist durchaus denkbar, dass der Inzidenzwert der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte von derzeitig 52,7 weiter absinkt - wir hoffen es alle!
Bis zum heutigen Tag fallen wir aber noch in die Wertescala 50 -150. Das würde freiwillige Präsenz bedeuten.
Ich informiere Sie sofort, wenn weitere Erkenntnisse vorliegen.
Was aber sicher ist, dass die ersten 2 Tage nach den Ferien noch "Übergangszeit" sein wird - also Notbetreuung.
Wenn Kinder zur Schule kommen, dann benötigen sie eine Gesundheitsbestätigung:
Spätestens am Montag, 22.2.21 lassen sich belastbare Aussagen treffen - dies für Sie zur Information.
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
die Zeugnis-Kopien werden Ihnen per Post zugeschickt. In dem Brief steckt aber nur die Kopie. Die UNTERSCHRIEBENE Kopie kommt nach den Ferien wieder zurück zur Schule und ist Bestandteil der Schülerakte. Erst dann erhalten Sie das Original - am 1. Schultag Ihrer Kinder im Tausch.
Nun, WANN dieser 1 Schultag sein wird und ob für alle, dazu liegen bisher keine Aussagen vor. Dies wird sicherlich an die Inzidenzwerte gekoppelt sein. Hierzu kann noch nichts weiter gesagt werden. Auch hier informiere ich Sie wieder tagesaktuell.
Die notbetreuten Kinder erhalten das Original und eine Kopie am Freitag in der Schule. Die unterschriebene Kopie kommt dann ebenfalls zurück zur Schule, wenn das Kind zur Notbetreuung / zum Unterricht in der Schule erscheint.
Die Post geht am 5.2.21 raus und dürfte dann in der folgenden Woche den Weg zu Ihnen finden.
Nach den Ferien müssen wieder - direkt am 1. Schultag (wann immer das ist) oder zur Notbetreuung - die Bestätigungen zur Gesundheit sowie die Erklärung, dass Sie sich nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben, in der Schule vorliegen. Bitte denke Sie daran, ansonsten darf das Kind nicht in die Klasse. Ich gehe davon aus, dass die Formulare noch die sein werden, die Sie schon beim letzten Mal verwendet haben. Sie sind der Homepage zu entnehmen.
Bleiben Sie schön gesund und auch, wenn wir alle in unseren üblichen Gewohnheiten etwas eingeschränkt werden - machen wir das Beste daraus.
Ein kleiner Trost ist der, dass wir hier leben, wo andere Urlaub machen.
Ich wünsche dennoch oder gerade deshalb: schöne Ferientage!
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
ab Mittwoch, 13.1.2021 gelten strengere Maßstäbe für die Notbetreuungen. Ab Mittwoch werden nur noch Kinder von Eltern betreut, von denen eine Person nachweislich (Arbeitgeber-Stempel) in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Diese Formulare habe ich Ihnen bereits als Link geschickt. Hier noch einmal ein PDF-Dokument zum Ausdrucken für Beschäftige und für Selbstständige. Zudem ist noch ein Formular zur Gesundheitsbestätigung angehängt.
Ich wünsche uns allen ein gesunderes neues Jahr!
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
die Grundschule "fährt" diese Woche nach dem üblichen Zeit- und Stundenplan - auch noch von Mittwoch, 16.12. bis Freitag, 18.12.20.
SIE selbst entscheiden, ob Ihr Kind von Mittwoch bis Freitag in die Schule kommen soll, denn die Präsenzpflicht ist ja für diese Tage ausgenommen worden.
Falls Ihr Kind NICHT zur Schule kommen solle, bitte geben Sie uns dies entweder schriftlich zur Kenntnis (kleiner Brief an Lehrerin) oder rufen Sie im Sekretariat an (039959-20353)! Wir wollen sicher sein, dass unterwegs auch kein Kind verlorengeht. Sicher ist sicher.
Heute, Dienstag, 15.12.20, haben die Kinder einen "Fahrplan" erhalten, in welchem die zu behandelnden Aufgaben und Themen aufgelistet sind. Falls also Ihr Kind ab Mittwoch zu Hause bleiben sollte, so muss es die Aufgaben dort erledigen.
Die Aufgaben sind erst einmal bis Januar (Dienstag, 5.1.2021) konzipiert.
Im Moment sieht es noch so aus, dass die Präsenzpflicht auch in der 1. Schulwoche (4. - 8.1.2021) ausgenommen ist. Für diese Woche wird die Stundenplan-Zeit in der Schule auf 4 Stunden täglich (7.15 - 10.55. Uhr) reduziert; darüber habe ich in vorherigen Schreiben bereits informiert.
Im Anhang finden Sie noch den Elternbrief unserer Ministerin.
Allen Familien wünschen wir ein gutes und gesundes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
um eine Ansteckung nach den Herbstferien mit dem Coronavirus zu vermeiden, sind wir gehalten sehr genaue Regeln zu befolgen:
Beim Betreten des Schulhofes müssen Ihre Kinder die von Ihnen unterschriebene Erklärung (nicht im Risikogebiet gewesen und gesund, siehe auch letzte Information vom 30.9.2020) vorzeigen.
Die Schreiben sind Ihnen im Vorfeld digital und in Papierform zugegangen. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Schreiben griffbereit sind. Erst dann dürfen die Kinder das Schulgebäude betreten.
Ohne unterschriebene Erklärung darf Ihr Kind laut behördlicher Anweisung NICHT in den Klassenraum.
Bitte berücksichtigen Sie dies für einen reibungslosen Schulstart nach den Herbstferien.
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
die Ferienzeit naht und die Familien freuen sich auf den Urlaub. Damit nach den Herbstferien der übliche Schulbetrieb ungestört weitergehen kann, sind wir gehalten sehr genau zu prüfen, dass die Kinder unserer Schule in keinem Risikogebiet (Europa, Welt und Deutschland) waren. Daher müssen Ihre Kinder am 1. Schultag nach den Ferien die unten aufgeführte Erklärung unterschrieben mitbringen. Ansonsten können sie nicht in der Klasse beschult werden. Falls Sie in einem Risikogebiet waren, so gilt die Quarantäne. Bitte informieren Sie sich, ob Ihr Urlaubsziel den aktuellen Bestimmungen entspricht:
https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete
https://www.lagus.mvregierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
obgleich wir uns noch in Pandemiezeiten befinden, wurde die Unterrichtszeit aufgestockt, sodass nur noch eine Unterrichtsstunde in den 3. und 4. Schuljahren und in der Klasse 2a in Fernunterrichtszeit angeboten werden . Das bedeutet, dass fast alle Unterrichtungen in Präsenz stattfinden. Nähere Erläuterungen erfahren Sie bei der zuständigen Klassenlehrerin / beim zuständigen Klassenlehrer.
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
ich möchte Sie nun darüber informieren, wie der „Regelbetrieb der Grundschule unter Pandemiebedingungen“ geplant ist.
· Wir werden für alle Klassen einen „üblichen“ Schulbetrieb von 4 Stunden haben (1. –bis 4. Stunde).
· Angereichert wird dieser Präsenzunterricht mit – je nach Stundentafel der einzelnen Jahrgänge – 3 -6 Stunden Fernunterricht.
· Fernunterricht wird auf die Wochentage, verteilt in Form von erweiterten Hausaufgaben, bei den Kindern ankommen. Die Aufgaben erhalten sie im Präsenzunterricht. Es findet keine Zuordnung von Fächern für diesen Fernunterricht statt. Die Aufgaben entstehen aus dem üblichen Unterrichtsgeschehen. So können alle Fächer unterrichtet und berücksichtigt werden.
· Elterngespräche können stattfinden – Terminabsprache mit dem einzelnen Lehrer (persönlich oder fernmündlich) – Wahrung des Abstandes von 1,5m.
· Da alle Kinder unserer Schule auf einmal zugegen sein werden, müssen wir zusätzliche andere Kontakte vermeiden. Daher können Sie Ihr Kind nicht mehr bis zur Klasse begleiten. Am Schultor bzw. (anfangs im neuen 1. Schuljahr) oder an der Schultür können Sie Ihr Kind verabschieden, wenn Sie es bringen.
· Die Kinder gelten als eine Gruppe und müssen den Mindestabstand untereinander nicht einhalten. Sie, als Eltern jedoch, Sie müssen den Abstand von 1,5m zueinander halten. Daher finden auch die Elternabende, zu denen Sie noch eingeladen werden, in einem größeren Raum statt.
· Kinder aus Risiko-Gruppen werden auf Antrag im Fernunterricht beschult.
· Auf den Gängen und wo es eng wird, dort ist das Tragen einer Mund-und Nasenmaske angezeigt.
· Pausen finden zeitgleich auf verschiedenen Gebieten des Schulhofes statt (Teil Schulhof, Garten, etc.)
· Buskinder werden nach dem Unterricht betreut, sodass die 12.00 Uhr-Busse erreicht werden können. Eine Ausnahme bilden Kinder, die die Busse Richtung Glasow/Dörgelin nehmen. Diese werden weitergehend betreut und nehmen den späteren Bus.
Dies sind erst einmal die wichtigsten Punkte. Über weitere Punkte werden Sie in den Elternversammlungen informiert.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für ein gesundes, neues Schuljahr,
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern,
wir haben gute Neuigkeiten! Die Einschulungsfeiern der beiden Klassen können statt mit zwei Begleitpersonen nun NEU mit 4 Begleitpersonen pro Kind stattfinden.
Es bleibt bei den zwei Feierstunden zu den Ihnen bekannten Zeiten. Bitte bedenke Sie, dass überall, wo die Abstände von 1,5m nicht eingehalten werden könnten (z.B. auf den Gängen) eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen ist. Auf Ihren Sitzplätzen können Sie die Bedeckung abnehmen. Wir benötigen von allen Besuchspersonen die Namen, Adressen und Telefonnummern. Sie können sich das Formular hier herunterladen:
Bitte bringen Sie es ausgefüllt zur Feier mit und geben Sie es am Eingang ab - das spart unnötige Wartezeiten für alle.
Im Rahmen der Feierlichkeit soll Ihr Kind die Schultüte durch Sie übergeben bekommen. Dies kann aus Gründen der Abstandsreglung nur duch 1 Person erfolgen. Bitte klären Sie dies im Vorfeld.
Unsere Schulsozialarbeiterin, Frau Schwarz (vormals Ide) wird fotografieren. Der Nordkurier wird sehr wahrscheinlich auch vor Ort sein.
Wir freuen uns auf einen schönen Schulstart.
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Liebe Eltern, bitte informieren Sie sich bezüglich des Angebotes zur Kostenübernahme für Lern- und Förderangebote in den Ferien!!!
Mit freundlichen Grüßen,
Rita Schaffrinna
Ihren Berechtigungsschein erhalten Sie unter folgender E-Mail-Adresse:
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Liebe Eltern,
nun stehen die Osterferien bevor und nach 3 Wochen „Heimarbeit“ freuen sich bestimmt alle. Ich möchte Ihnen rückmelden, wie sehr diszipliniert sich alle verhalten haben und Sie sollen wissen, wie sehr ich das zu schätzen weiß und wie sehr ich Ihnen für Ihre Langmut danke.
Uns ist hier in der Schule sehr bewusst, dass die angeordneten Reglungen so manch einarmigen Handstand für Sie in der Organisation von Arbeit und Familie bedeutet haben.
Einen besonderen Dank möchte ich den Elternvertreterinnen und Elternvertretern aussprechen, die die Aufgaben über die Klassenverteiler versandt haben und damit den Ablauf bei der Aufgabenverteilung unterstützt haben: Danke! Danke! Danke!
„Besinnlichkeit“, das ist ein Wort, das wir üblicherweise in der Weihnachtszeit verwenden – wir denken an Kerzenlicht und an Gemütlichkeit. Wir meinen dann aber auch, dass sich alle in dieser Zeit auf das Wesentliche „besinnen“. Und aktuell erfahren wir sehr genau, was das Wesentliche ist: Gesundheit, Familie, Sicherheit und Zusammenhalt. Das klingt zunächst einmal nicht so spektakulär – sind wir doch geneigt, das Außergewöhnliche interessanter zu finden – super, mega, hyper!
Und plötzlich ist dies gar nicht mehr wichtig und man sehnt sich nach „Normalität“: Früh aufstehen und zur Schule oder zur Arbeit gehen zu dürfen, sich mit Freunden auf dem Spielplatz oder beim Grillen treffen zu dürfen oder unter verschiedenen Waren im Supermarktregal wählen zu können…
Lernen wir unsere Normalität wieder ein bisschen mehr schätzen und besinnen uns auf das Wesentliche.
In diesem Sinne wünschen mein Kollegium und ich Ihnen und Ihren Familien eine „besinnliche“ Osterzeit.
Wir hoffen alle, dass es in den vertrauten Bahnen weitergeht am 20.4.2020 – eine anderslautende Direktive haben wir (Stand 3.4.2020) bisher nicht erhalten. Ab Donnerstag, 16.4.2020 sind wir wieder persönlich in der Schule, dann werden wir wohl mehr wissen.
Bleiben Sie schön gesund!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Rita Schaffrinna
Schulleiterin